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OLG Hamm, 13.01.1988 - 1 Vollz (Ws) 310/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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StVollzG § 13
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 331
Wird zitiert von ...
- KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
Urlaubsantrag eines Gefangenen
§ 13 Abs. 1 StVollzG gibt der Justizvollzugsanstalt vielmehr einen Rahmen, innerhalb dessen sie nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Ziele des Vollzuges die Dauer des jeweils zu gewährenden Urlaubs bestimmt (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 331 ; OLG Rostock ZfStrVo 1995, 244, 245;… Ullenbruch in Schwind/Böhme/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz 5. Aufl., § 13 Rdn. 12;… vgl. auch Köhne/Lesting in AK- StVollzG 6. Aufl., § 13 Rdn. 41;… Arloth, § 13 StVollzG Rdn. 10).